Startseite > Bürgerservice > Informationen > Gebühren und Abgaben
die Berechnung des Erschließungsbeitrags erfolgt folgendermaßenEinheitssatz mal m² Baufläche gemäß TBO mal 150% plusEinheitssatz mal m³ umbauter Raum nach TVAG mal 70%
ab 01.01.2025 gilt ein Einheitssatz von 3,32 - das sind 1,5% des vom Land verordneten Faktors
(siehe Verordnung Erschließungsbeitrag vom 03.10.2024)