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lt. Abfallgebührenverordnung Gemeinde Navis ab 01.01.2024 (Änderung 01.01.2025)
Die Müllgrundgebühr ist für alle Personen mit Hauptwohnsitz in Navis zu entrichten.
Grundgebührenpauschale für Klein- und Mittelbetriebe die keine zusätzlichen Restmüllbehälter verwenden:
Schutzhütten und Almbetriebe mit Gastwirtschaft die keine zusätzlichen Restmüllbehälter verwenden
Freizeitwohnsitze:
Für nicht bewohnte Objekte beträgt die Grundgebühr € 30,00 pro Objekt und Jahr. Ausgenommen sind Objekte, bei denen die Besitzer bereits unter §2 Abs. 1 erfasst wurden.