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Seit dem 1. Juli 2026 gilt in ganz Österreich nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) eine neue, bundesweite Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises für Tierhalter, die Hunde, Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten wollen.
Alle Informationen dazu finden Sie unter diesem Link:
Sachkundenachweis für Tierhalter:innen in Tirol | Land Tirol
10.08.2026